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30.05.2009 | 11:20 | Lebensmittelsicherheit  

Bewertungen der Ergebnisse des österreichischen Rückstandskontrollplanes

Wien - Die Kontrolle von Fleisch, Milch, Eiern und Honig auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen erfolgt in Österreich auf Basis eines Rückstandskontrollplans, der in der Richtlinie 96/23/EG der Kommission der Europäischen Union verankert ist.

Fleischkontrolle
(c) proplanta
Die rechtliche Umsetzung in Österreich ist die Rückstandskontrollverordnung 2006. Laut Untersuchungsprogramm werden gemäß Anhang I dieser Verordnung Stoffe der Gruppe A (Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene) und der Gruppe B (Tierarzneimittel und Kontaminanten) untersucht. Im Jahr 2008 wurden in 35 aus insgesamt 9769 untersuchten Planproben (Anteil: 0,4 %;  Konfidenzintervall 0,3 - 0,5 %) Rückstände und Kontaminanten gefunden. Bei diesen Proben wurden Höchstwerte überschritten bzw. nicht zugelassene oder verbotene Substanzen gefunden.

Bei der Untersuchung von Proben auf Stoffe der Gruppe A wie Stilbene und Stilbenderivate (A1), Thyreostatika (A2), Resorcylsäure-Lactone einschließlich Zeranol (A4) und β-Agonisten (A5) wurden keine positiven Befunde ermittelt. Auch bei der Untersuchung auf Stoffe der Gruppe B wie Carbamate und Pyrethroide (B2c), Beruhigungsmittel (B2d) und sonstige Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (B2f), organische Chlorverbindungen, einschließlich PCB (B3a) und organische Phosphorverbindungen (B3b) wurden keine Rückstände nachgewiesen.


Zusammenfassende Beurteilung

Zusammenfassend kann die Rückstandssituation des Jahres 2008 als positiv bewertet werden und ist vergleichbar mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2007. Aufgrund der geringen Anzahl positiver Proben an der Gesamtzahl der untersuchten Proben (Anteil: 0,4 %; Konfidenzintervall 0,3 - 0,5 %) kann davon ausgegangen werden, dass im Normalfall für die Konsumenten keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung von den mit Rückständen von Tierarzneimitteln belasteten Proben ausgeht. Davon unberührt bleibt jedoch das Verbot des Inverkehrbringens im Falle des Auftretens unzulässiger Rückstände. Ein akutes oder chronisches Verbraucherrisiko kann besonders für verbotene oder nicht zugelassene Substanzen wie z.B. Malachitgrün und Chloramphenicol nicht ausgeschlossen werden. Bei wiederholter Exposition gegenüber Rückständen von Antibiotika ist vor allem das Risiko der Ausbildung von Resistenzen zu berücksichtigen. (AGES)
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