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27.03.2009 | 03:28 | Verbraucherschutz 

Bundestag verbessert Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung

Berlin - Mehr Schutz vor illegalen Werbeanrufen:

Telefonwerbung
(c) XtravaganT - fotolia.com
Die Verbraucher sollen künftig Verträge aus Telefonwerbung wieder rückgängig machen können. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin. Auch bei Abonnements, Wett- und Lotto-Angeboten sollen Kunden ein zweiwöchiges Widerrufsrecht bekommen. «Abo-Fallen» im Internet sollen ebenfalls entschärft werden. Wenn Anbieter gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Länder konnten sich mit der Forderung nach einer schriftlichen Bestätigung für Verträge per Telefon nicht durchsetzen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach von einem «guten Tag für die Verbraucher». «Wir schaffen neues Recht, das sie besser vor unseriösen Geschäftspraktiken schützt.» Eine schriftliche Bestätigung für mündlich geschlossene Verträge lehnte sie im Bundestag ab. Dies würde «den Verbrauchern Steine statt Brot» geben, weil es einen Streit geben könne, wer wen angerufen habe. Die CDU- Verbraucherpolitikerin Julia Klöckner sagte, die Union habe die Gesetzespläne wegen dieses Punktes nicht scheitern lassen wollen. Der Bundesrat befasst sich mit dem Gesetz noch einmal, muss aber nicht formal zustimmen.

Die Bundestagsmehrheit will das «Unterschieben» von Verträgen per Telefon oder im Internet erschweren. Das Widerrufsrecht soll grundsätzlich erst erlöschen, nachdem der Verbraucher gezahlt hat. Außerdem kann ein Kunde künftig per Telefon oder Internet geschlossene Verträge wieder rückgängig machen, wenn er nicht über sein Recht auf Widerruf schriftlich informiert wurde. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden. Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10.000 Euro Strafe.

Die FDP stimmte zu. «Es ist gut, dass wir jetzt diese Lücken im Recht schließen», sagte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser- Schnarrenberger. Die Grünen lehnten den Entwurf ab und verlangten eine schriftliche Bestätigung bei telefonisch geschlossenen Verträgen. «Das wäre wahrer Verbraucherschutz», sagte Grünen- Rechtspolitiker Jerzy Montag. Die Linke enthielt sich. Linke- Abgeordnete Karin Binder forderte höhere Geldbußen und ebenfalls eine schriftliche Bestätigung. Die Verbraucherzentralen sprachen von einem Teilerfolg. Auch künftig seien am Telefon abgeschlossene Verträge ohne schriftliche Bestätigung gültig.

Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) beharrte auf der Forderung der Länder. Er warf Zypries Arroganz vor. «Das Verbraucherrecht wird durch diese Lösung nicht berücksichtigt.» (dpa)
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