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05.07.2007 | 18:34 | Verbraucherinformationsgesetz 

Das Verbraucherinformationsgesetz: Was bringt es den Bundesbürgern?

Berlin - Nach rechtlichen Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler hat die Bundesregierung das Verbraucherinformationsgesetz geändert.

Verbraucherinformationsgesetz
(c) proplanta
Der Opposition und Verbänden geht dies nicht weit genug. 

Was bringt das Gesetz dem Verbraucher?
Wenn Gammelfleisch auftaucht oder Höchstmengen von Pestizid überschritten werden, sollen Behörden die Verbraucher gezielter informieren und Namen von Unternehmen und Produkten im Internet veröffentlichen. Darüber konnten die Behörden bisher nach eigenem Ermessen entscheiden. Die Regelung betrifft Lebens- und Futtermittel, aber auch Bekleidung, Bettwäsche, Waschmittel und Spielwaren.

Wie kann man sich informieren und was kostet das?
Die Behörden sollen die Verbraucher bei Gesundheitsgefahren und Rechtsverstößen von sich aus informieren. Dies sind in der Regel kommunale Behörden. Die Verbraucher haben mit dem Gesetz auch ein Recht auf Auskunft. Ein solcher Antrag soll nach bis zu zwei Monaten beantwortet sein. Bei Lebensmittelskandalen oder Verstößen soll die Information kostenfrei sein. Ansonsten können die Behörden Kosten deckende Gebühren erheben.

Warum hatte der Bundespräsident das Gesetz zunächst gestoppt?
Köhler hatte das Gesetz im Dezember nicht unterschrieben, weil er einen Verstoß gegen das Grundgesetz darin sah, dass der Bund Gemeinden mit der Herausgabe von Informationen beauftragen wollte. Das sollte mit bei der Föderalismusreform über die Zuständigkeiten von Bund und Ländern nicht mehr möglich sein. Nun ist im Gesetz festgelegt, dass die Länder die Übertragung der Aufgaben übernehmen. Die große Koalition lehnt weitere Änderungen am Gesetz ab.

Warum steht die Regelung immer noch in der Kritik?
Bundestagsopposition und Verbraucherverbände halten das Gesetz für einen «zahnlosen Tiger». Betroffene Unternehmen könnten sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Wettbewerbsrelevante Informationen berufen. Gesundheitsgefahren und Rechtsverstöße fallen allerdings nicht darunter. Eine Informationspflicht für Unternehmen gibt es nicht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte eine Schlechterstellung im Vergleich zum Informationsgesetz des Bundes kritisiert. Das Verbrauchergesetz ist zudem auf Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände beschränkt. Die Opposition fordert, dass es für weitere Produkte und Dienstleistungen gilt. In zwei Jahren soll die Regelung erneut unter die Lupe genommen werden. (dpa) 
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