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12.12.2013 | 14:09 | Lebensmittelüberwachung 

Foodwatch kritisiert Mängel bei Lebensmittelkontrollen

Berlin - Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat erneut die Lebensmittelüberwachung in Deutschland kritisiert.

Lebensmittelüberwachung
(c) proplanta
Die derzeitigen Lebensmittelkontrollen reichten nicht aus und Informationen über Beanstandungen seien für Bürger kaum zu bekommen, heißt es in einem Bericht, den die Organisation am Donnerstag in Berlin vorstellte.

«Die Politik schützt die Schmuddelbetriebe besser als die Verbraucher», sagte Matthias Wolfschmidt von Foodwatch. Seit Jahren werde in Deutschland bei Kontrollen jeder vierte Lebensmittelbetrieb und fast jede fünfte Fleischprobe beanstandet, ohne dass Verbraucher die Namen von Unternehmen und Produkten erfahren würden. Stattdessen gebe es im Ringen um ein bundesweit einheitliches Gesetz ein «Zuständigkeits-Ping-Pong» zwischen Bund und Ländern.

Darüber hinaus funktioniere das neue Verbraucherinformationsgesetz kaum: Von 54 Anfragen zu Ergebnissen und Beanstandungen, die Foodwatch in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gestellt hatte, seien nur sieben komplett und kostenfrei beantwortet worden. Stattdessen machten einzelne Behörden immense Aufwandsentschädigungen geltend. «Hätten wir alle Anträge vollständig weiterverfolgt, hätte das zusammen genommen etwa 174.000 Euro gekostet», heißt es in dem Bericht.

Auch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung von Grenzwertüberschreitungen bei Schadstoffen und von Verstößen über der Bußgeldgrenze von 350 Euro sei es nicht weit her: Fast alle Bundesländer hätten die Veröffentlichungen wegen zahlreicher Klagen aus der Wirtschaft ausgesetzt. Auch seien die Infos im Internet für Bürger kaum aufzufinden.

Die Landkreise, deren Behörden für Kontrollen zuständig sind, wiesen die Kritik zurück. Sie hätten ein «größtmögliches Interesse an vorbeugendem Verbraucherschutz und an Transparenz», erklärte der Landkreistag in Berlin. Maßgeblich dafür seien aber weniger Internet-Pranger oder das Verbraucherinformationsgesetz, sondern Lebensmittelkontrollen am Ort.
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