Pferd statt Rind, Zuchtfisch statt Wildfang - falsch deklariertes Essen muss nicht unbedingt gefährlich sein für die Gesundheit. Akzeptieren will die EU solche Betrügereien dennoch nicht. (c) proplanta
Das EU-Parlament verabschiedete am Mittwoch in Straßburg eine Verordnung, wonach Strafen vom Umsatz eines Unternehmens abhängen sollen. Alternativ können sie den wirtschaftlichen Vorteil widerspiegeln, den ein Unternehmen von einem Regelverstoß hat.
Die EU-Länder haben dem schon zugestimmt. Die neuen Regeln können damit wie geplant ab Mitte Dezember 2019 gelten. Außerdem sollen die Kosten für Kontrollen stärker als bisher auf Unternehmen umgelegt werden. Das soll Behörden die finanziellen Mittel sichern, die sie für ihre Arbeit brauchen.
Jutta Jaksche vom Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt das. «Derzeit gehen die Behörden einem Betrug eher nur dann nach, wenn eine Gesundheitsgefährdung droht», sagte sie. «Für mehr fehlen ihnen die Kapazitäten. Das könnte sich mit der neuen
Verordnung ändern.»
Die Mitgliedstaaten werden daneben dazu verpflichtet, Whistleblower besser zu schützen und ein System zu schaffen, das zu Hinweisen auf Lebensmittelbetrug ermuntert. Außerdem werden die Befugnisse der Behörden aktualisiert. So können sie etwa die Internetseite eines Unternehmens schließen lassen. «Und die Kontrolleure können jetzt
Lebensmittel anonym online bestellen und diese als offizielle Probe verwenden», sagte Verbraucherschützerin Jaksche.
Hintergrund der Reform ist auch der
Pferdefleischskandal von Anfang 2013. Dabei wurde billiges Pferdefleisch als Rindfleisch ausgegeben und verkauft. Mehrere europäische Länder waren davon betroffen.