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27.05.2008 | 12:22 | Bienensterben 

Honigproben weisen keine Rückstände des Maisbeizmittels Clothianidin auf

Stuttgart - Die vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart untersuchten Honigproben von geschädigten Bienenvölkern enthalten keine nachweisbaren Rückstände auf das Maisbeizmittel Clothianidin.

Peter Hauk
Peter Hauk (c) proplanta
Damit besteht derzeit keine Gefahr für die Verbraucher", teilte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum am Dienstag (27. Mai) in Stuttgart mit. Die Proben wurden aus Bienenstöcken entnommen, die vom Bienensterben im Oberrheingraben zwischen Rastatt und Lörrach betroffenen sind.

In den vergangenen Wochen wurde der Wirkstoff sowohl bei toten Bienen, auf Blättern als auch im Pollen betroffener Bienenvölker nachgewiesen. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat die aktuellen Untersuchungsergebnisse von Pflanzen- und Bienenuntersuchungen im Internet veröffentlicht. Die Ergebnisse des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg zeigen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem mit dem Wirkstoff Clothianidin gebeizten Maissaatgut und dem seit Ende April beobachteten Bienensterben in der Rheinebene südlich von Karlsruhe bis in das Markgräfler Land.

Durch die Abluftanlagen pneumatischer Sägeräte gelangte der bienengefährliche Wirkstoff auf von Bienen angeflogene Pflanzen und führte so zu den Vergiftungen an den Bienenvölkern. Erste Untersuchungen an Blättern und unreifen Früchten lassen auf erntereifen Obst- und Gemüsekulturen keine gesundheitsgefährdenden Rückstände für die Verbraucher erwarten. Diese Untersuchungen wurden unmittelbar nach bekanntwerden des Massensterbens eingeleitet.


Aussaat von mit bestimmten Mitteln gebeiztem Saatgut mit pneumatischen Sägeräten, die mit Unterdruck arbeiten, ist verboten

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum weist darauf hin, dass seit Samstag, den 24. Mai 2008, die Aussaat von mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, Methiocarb, Thiametoxam gebeiztem Maissaatgut mit pneumatischen Geräten zur Einzelkornablage, die mit Unterdruck arbeiten, verboten ist. Bereits in der vergangenen Woche hat das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium dringend vom Einsatz dieser Geräte abgeraten. Das Bundesministerium, als zuständige Behörde, ist dieser Empfehlung mit dem nun ausgesprochenen Verbot gefolgt.

Außerdem ist die gesamte Aussaat von Maissaatgut mit den angesprochenen Wirkstoffen spätestens einen Tag vor der Aussaat der unteren Landwirtschaftsbehörde beim jeweiligen Landratsamt anzuzeigen. Die Landratsämter haben gestern hierzu vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum entsprechende Formblätter erhalten. (PD)



Zusatzinformationen:

Die Maisaussaat wird seit vielen Jahren mit sogenannten Einzelkornsägeräten durchgeführt. Damit können die Maispflanzen in der Saatreihe auf Endabstand gesät werden, so dass diese genügend Platz zum Wachsen haben. Es gibt mechanische und pneumatisch funktionierende Einzelkornsägeräte.

Maissaatgut wird gegen Schädlinge und Krankheitserreger mit Pflanzenschutzmitteln geschützt. Dieser Vorgang wird als Beizung bezeichnet. Aktuell ist offensichtlich Saatgut mit schlechter Beizqualität in den Handel gelangt. Dadurch muss bei der Aussaat mit erhöhtem Abrieb und damit mit einer erhöhten Freisetzung von Beizmittel bei Verwendung bestimmter Techniken gerechnet werden.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat deshalb mit Verordnung vom 24. Mai 2008 die Maisaussaat mit pneumatischen Geräten, die mit Unterdruck arbeiten, verboten. Damit soll eine Verbreitung insbesondere des Maisbeizmittels mit dem Wirkstoff Clothianidin verhindert werden, das für das massive Bienensterben in den letzten Wochen im Oberrheintal verantwortlich ist.

Zusätzlich sind die Maisanbauer ab sofort dazu verpflichtet, die Maisaussaat den unteren Landwirtschaftsbehörden anzuzeigen, sofern das Maissaatgut mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, Methiocarb, Thiametoxam gebeizt ist.
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