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03.09.2012 | 18:42 | Lebensmittelsicherheit 

Lebensmittelverstöße werden ab heute veröffentlicht

Essen - Nordrhein-Westfalen hat ein Internetportal eröffnet, das Restaurants, Supermärkte oder Lebensmittelhersteller bei schweren Hygieneverstößen namentlich nennt.

Lebensmittel
(c) proplanta
Die Einrichtung sei in der Form bundesweit einmalig und solle Kunden besser vor schwarzen Schafen der Branche schützen, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) am Montag bei der Vorstellung des Portals in Essen.

Die Kommunen als Träger der Lebensmittelüberwachung hofften auf einen «zusätzlichen Anreiz für korrektes Verhalten», sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Martin Klein.

Überprüft würden etwa Hygienemängel, falsche Kennzeichnungen oder Grenzwertüberschreitungen unerwünschter Stoffe in Lebens- und Futtermitteln.

Die Grünen setzten sich unabhängig von der Neuerung weiterhin für eine Kennzeichnung direkt an der Ladentheke, die sogenannte Hygieneampel ein, betonte Remmel. Dies werde aber auf Bundesebene blockiert. Das Portal stelle deshalb einen «wichtigen ersten Schritt» dar.

Mit den ersten Einträgen rechnet er in etwa zwei Wochen. NRW-weit arbeiten knapp 400 Lebensmittelkontrolleure. In dem Portal veröffentlicht werden nur gravierende Vorstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro.

Die betroffenen Betriebe werden vor der Veröffentlichung angehört und bekommen eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung zu klagen. Ein Verwaltungsgericht könnte die Veröffentlichung im Eilverfahren stoppen. (dpa)
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