(c) proplanta Eine neue Datenbank listet Betriebe auf, die gegen Auflagen des Lebensmittelrechts verstoßen haben. Die Mindesthöhe des Bußgeldes, ab der die Verstöße veröffentlich werden, beträgt 350 Euro.
Veröffentlicht werden schwere Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften sowie nicht eingehaltene Grenzwerte. Das teilte das nordrhein-westfälische Verbraucherschutz-Ministerium am Mittwoch mit.
Ab 1. September gilt laut Ministerium eine Änderung im Lebens- und Futtermittel-Gesetzbuch, die die Veröffentlichung der Verstöße nun erlaube. (dpa/lnw)
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