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28.07.2009 | 13:06 | Verbraucherschutz  

Minister Peter Hauk MdL: "Verbraucher sollten bei Urlaubsreisen mit der Bahn von ihren neuen Fahrgastrechten Gebrauch machen"

Stuttgart - "Wenn Verbraucher sich dazu entschließen, ihren Urlaub im schönen Baden-Württemberg zu verbringen und mit der Bahn zum Urlaubsort reisen, dann können sie gleich von den neuen Fahrgastrechten profitieren.

Bahn
(c) proplanta
Obwohl die den Fahrgastrechten zugrundeliegende Europäische Verordnung erst im Dezember 2009 in Kraft tritt, wendet Deutschland die neuen Regeln bereits ab 29. Juli an und geht im Nahverkehr sogar noch über die europäischen Vorschriften hinaus", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Dienstag (28. Juli) und stellte dabei einen wichtigen Vorteil der neuen Fahrgastrechte heraus. Pünktlich mit Beginn der Schulferien in Baden-Württemberg treten deutschlandweit die neuen Fahrgastrechte in Kraft. "So können unsere Verbraucher noch in diesen Sommerferien von den neuen Regelungen profitieren", erklärte der Minister.

Für den Nah- und Fernverkehr können Verbraucher bei einer Verspätung von 60 Minuten künftig 25 Prozent des Ticketpreises als Schadensersatz verlangen und ab einer Verspätung von 120 Minuten sogar 50 Prozent des Ticketpreises. "Ich habe mich im Gesetzgebungsverfahren für einen Erstattungsanspruch von 50 Prozent des Ticketpreises bereits bei einer Verspätung von 60 Minuten und einer Erstattung von 25 Prozent ab einer Verspätung von 30 Minuten für den Nahverkehr eingesetzt. Gerade für den Nahverkehr wäre diese Regelung für unsere Verbraucher sinnvoll gewesen. Leider konnten die Länder sich hier nicht gegen Bundesjustizministerin Zypries durchsetzen", bedauert Minister Hauk, dass das Gesetz nicht noch verbraucherfreundlicher ausgefallen ist. Die Bundesländer hatten sich dafür eingesetzt, dass noch einige verbraucherfreundliche Regelungen in das Gesetz aufgenommen wurden.

So haben Verbraucher bei einer Verspätung von 20 Minuten im Nahverkehr das Recht, auf einen alternativen Zug umzusteigen, auch wenn es sich dabei um einen Fernzug, etwa einen ICE, handelt. Bei einer drohenden Verspätung von mindestens 60 Minuten zur Nachtzeit, hat der Verbraucher Anspruch auf die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels an den Zielbahnhof. Dabei kann es sich sogar um ein Taxi handeln, wenn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Die Kosten bekommt der Verbraucher dabei bis zu einem Betrag von 80 Euro ersetzt.

"Bei unseren Verbesserungsvorschlägen haben wir insbesondere an die Bewohner des ländlichen Raums gedacht", betonte Peter Hauk. Gerade im ländlichen Raum hätten die Verbraucher insbesondere nachts nur selten Anschlusszüge und können daher auf ein alternatives Verkehrsmittel, etwa ein Taxi, angewiesen sein. Wichtig war dem Minister auch, dass sich die Verbraucher im Schadensfall an eine geeignete Schlichtungsstelle wenden können, die im Rahmen der neuen Fahrgastrechte eingeführt wird. "Das beste Recht nützt einem nichts, wenn man es nicht durchsetzen kann. Ich erhoffe mir, dass die Verbraucher durch die neue Schlichtungsstelle auf einfache und unbürokratische Weise zu ihrem Recht kommen", kommentiert Hauk den Plan, im Dezember eine neue Schlichtungsstelle für den Fernverkehr einzurichten. (PD)
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