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Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder 2012 bestätigt damit den Trend der letzten Jahre: Vor allem bei Soja gibt es zwar nur geringe, aber unverändert häufige Gentechnik-Beimischungen. Nur vereinzelt gab es Verstöße gegen die Kennzeichnungs-Vorschriften sowie Funde nicht-zugelassener GVO. Wie schon 2011 wurden in einigen Bundesländern wieder verstärkt Import-Honige untersucht.
Auch 2012 wurden wieder Tausende Lebensmittelproben daraufhin geprüft, ob in Ihnen Bestandteile gentechnisch veränderter Pflanzen zu finden sind. Finden die Kontrolleure Spuren von gv-Pflanzen, die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind, dann sind die entsprechenden Erzeugnisse nicht verkehrsfähig und müssen vom Markt genommen werden, unabhängig davon wie viel gefunden wurde.
Handelt es sich um zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) - meistens gv-Soja oder gv-Mais -, dann müssen die Kontrolleure prüfen, ob die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten wurden. Bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent dürfen zufällige, technisch unvermeidbare Bestandteile enthalten sein.
Für das Jahr 2012 liegen bislang Daten von zehn Bundesländern vor. Es wurden etwa 1100 sojahaltige Lebensmittel sowie 800 Maisprodukte untersucht. 23 Prozent der Sojaprodukte waren GVO-positiv, bei den Maiserzeugnissen waren es sechs Prozent 2010 und 2011 hatte es nahezu identische Ergebnisse gegeben.
Auch 2012 waren Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften die Ausnahme. Bislang wurden bei sieben sojahaltigen Produkten und drei Maiserzeugnissen GVO-Bestandteile über 0,9 Prozent gefunden. Dabei handelte es sich etwa in Baden-Württemberg um Sojalecithin eines Schokoladenherstellers, gefüllte Teigwaren sowie Mais-Chips philippinischer Herkunft. In der Regel sind aber nur geringe Spuren nachweisbar, die meist unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent liegen.
In einigen Proben wurden auch Spuren von nicht zugelassenen gv-Pflanzen nachgewiesen. So wurden in Reis Spuren von gv-Reis (Baden-Württemberg 2, Saarland 1), in Senf als sogenannte "botanische Verunreinigung" Raps GT73 (Baden-Württemberg 2, Mecklenburg-Vorpommern 1, Saarland 1) gefunden. In Hamburg wurde eine Papaya-Probe als gentechnisch verändert identifiziert.
Einige Bundesländer haben wie schon im Vorjahr spezielle Untersuchungsprogramme mit Honig durchgeführt. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) aus September 2011 ist Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig nur dann erlaubt, wenn die betreffende Pflanze in der EU ohne Einschränkung als Lebensmittel zugelassen ist. In einigen für Europa wichtigen Erzeugerländern in Nord- und Südamerika werden großflächig gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.
Für einige dieser gv-Pflanzen gibt es keine entsprechende EU-Zulassung, so z.B. für gv-Raps GT73, der vor allem in Kanada angebaut wird. In einigen Honigproben (Thüringen 1, Rheinland-Pfalz 2) wurde dieser Raps nachgewiesen. Der Honig ist nicht verkehrsfähig und muss vom Markt genommen werden. Bei den meisten GVO-Spuren, die in Honig nachgewiesen wurden, handelt es sich um zugelassene gv-Sojabohnen. Sie finden sich vor allem in Honigen aus Südamerika. So enthielten etwa in Baden-Württemberg zehn von 48 und in Rheinlandpfalz 14 von 37 Importhonig-Proben Bestandteile aus gv-Soja.
In Deutschland wird im europäischen Vergleich mit Abstand der meiste Honig verzehrt (92.000 t). Davon werden nur etwa 25 Prozent von deutschen Imkern produziert. Etwa 70.000 Tonnen werden vor allem aus süd- und mittelamerikanischen Ländern importiert. In Europa ist Spanien das wichtigste Erzeugerland - und das einzige Land, in dem gentechnisch veränderter Bt-Mais MON810 in nennenswertem Umfang angebaut wird. (TransGen)