Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) sagte am Dienstag: «Mit den neuen Regelungen haben wir vor allem die Kontrollbehörden besser ausgerüstet, skrupellosen illegalen Welpenhändlern ihr Handwerk zu legen.»
Ab 1. August schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass die Einfuhr von Wirbeltieren von den zuständigen Länderbehörden erlaubt werden muss. Zu Wirbeltieren gehören
Haustiere wie Katzen, Hunde und Kaninchen, aber auch Fische und Vögel. Verantwortliche müssen ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
Zoogeschäfte müssen Kunden, die erstmals ein bestimmtes Tier kaufen, künftig schriftliche Informationen über dessen Bedürfnisse mitgeben - etwa zu Ernährung, Pflege und Unterbringung. Für Hundeschulen werden ebenfalls Mindeststandards eingeführt, die Betreiber müssen eine amtliche Erlaubnis beantragen.
Die Regeln sind Teil des noch von der schwarz-gelben Bundesregierung geänderten Tierschutzgesetzes, das seit Juli 2013 gilt. Sie treten nun in Kraft.
Schmidt kündigte weitere Initiativen für mehr Tierschutz an. «Jeder, der mit Tieren handelt, arbeitet oder sie zu Hause hält, muss ihnen mit Respekt und Rücksicht auf ihre besonderen Bedürfnisse begegnen.» Die jetzigen Neuregelungen im Tierschutzgesetz gingen bereits einen Schritt in diese Richtung. Schmidt will im Herbst mit Branchenverbänden Gespräche über Tierschutzthemen führen.