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09.03.2011 | 19:47 | Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum 

Tack: Gute gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum geht nur gemeinsam

Spremberg - Über den Baufortschritt des Behandlungs- und Untersuchungstraktes im Krankenhaus Spremberg informiert sich Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) heute bei einem Besuch des Landkreises Spree-Neiße.

Gesundheitliche Versorgung
Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung der Diagnostik- und Therapiebereiche mit der stationären Notaufnahme, den OP-Sälen, der Intensivmedizin, der Funktionsdiagnostik, dem Labor, der ambulanten Notfallmedizin und der Wirtschaftsbereiche. Ministerin Tack hatte im Januar hierzu den Grundstein gelegt. Das Land fördert diese große Baumaßnahme mit über 12 Millionen Euro. Damit unterstützt die Landesregierung die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum. Tack hob die Bedeutung des Spremberger Krankenhauses für die soziale Infrastruktur hervor.

Angesichts einer Demonstration von Beschäftigten des Krankenhauses appelliert Ministerin Tack an Krankenhausträger und Krankenkassen, den Konflikt am Verhandlungstisch auszutragen. „Das Krankenhaus sollte alle Verhandlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Ich denke, hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“, so Tack. Wenn man sich nicht einige, so müsse die unabhängige Schiedsstelle angerufen werden, um den Streit zu schlichten. „Das Land kann nicht die Stelle der Schiedsstelle einnehmen und in Fällen divergierender Ansichten zu Budgetfragen schlichten“, machte die Ministerin deutlich. Am Ende ist das Land Genehmigungsbehörde für eine Entscheidung der Schiedsstelle, deshalb verbiete sich eine Beeinflussung im Vorfeld.

Grund für die Demonstration ist eine Auseinandersetzung zwischen Krankenhausträger und Krankenkassen um die Erstattung in 2010 erbrachter Leistungen. Das Krankenhaus befürchtet, bereits erhaltene Gelder für Hüftprothesen in Millionenhöhe an die Krankenkassen zurückzahlen zu müssen. Die Krankenkassen hatten jüngst signalisiert, dass sie dieses medizinische Angebot in Spremberg in Frage stellen, weil es sich dabei um planbare Eingriffe handelt, die in der Region auch an anderen Krankenhäusern erbracht werden und das Krankenhaus Spremberg nicht über eine Fachabteilung Orthopädie verfügt.


Hintergrund:

Der Gesetzgeber hat die frühere staatliche Preisfestsetzung für Krankenhausleistungen bereis vor Jahrzehnten aufgehoben und die Bemessung der Budgets in die Verantwortung der Vertragsparteien (Krankenhausträger und Krankenkassen) gelegt. Das Land sitzt nicht am Verhandlungstisch. Inzwischen erstrecken sich die Vereinbarungen auf die zu erbringenden Leistungen. Grundlage der Leistungen ist zunächst der Krankenhausplan des Landes. Die Krankenhausplanung hat vorrangig zum Ziel, in allen Regionen des Landes ein ausreichendes Versorgungsangebot sicherzustellen, so auch im Versorgungsgebiet Cottbus, zu dem das Krankenhaus Spremberg gehört. Eine Fachabteilung für Orthopädie bzw. einen orthopädischen Schwerpunkt in der Chirurgie sieht der Krankenhausplan in Spremberg nicht vor.

Leistungsausweitungen und Leistungsveränderungen können nicht einseitig von einem Vertragspartner vorgenommen werden. Sie müssen von den Vertragspartnern verhandelt werden. (pd)
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