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22.11.2009 | 14:01 | Pestizidrückstände 

Tafeltrauben weiterhin nicht rückstandsfrei

Stuttgart - Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum stellte am Freitag (20. November) in Stuttgart die Ergebnisse des diesjährigen Untersuchungsprogramms für Tafeltrauben vor.

Tafeltrauben weiterhin nicht rückstandsfrei
Die Untersuchungen zeigen, dass nach wie vor Tafeltrauben in weiten Teilen mit Rückständen von Pflanzenschutzmittel belastet sind. Aus diesem Grund wird das Land die Beratung und Schulung der Erzeuger im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bei Tafeltrauben intensivieren.
 
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart habe im Rahmen des jährlichen Untersuchungsprogramm bei Probenahmen an Marktständen, in Hofläden, Einzelhandelsgeschäften und in Supermärkten Tafeltrauben untersucht. Bei rund drei Viertel der zum Verzehr bestimmten Trauben hätte es Beanstandungen in Form von Höchstmengenüberschreitungen gegeben. Bei drei der 21 Proben sei sogar eine Überschreitung der akuten Referenzdosis (ARfD) festgestellt worden. In diesem Fall seien die Trauben aus Sicht des Lebensmittelrechts als 'nicht sicher' einzustufen gewesen. Vor allem heimische Ware sei in diesem Jahr betroffen. Ausländische Ware sei weniger stark, ökologisch erzeugte Ware überhaupt nicht betroffen.
 
Bei den Rückständen handele es sich überwiegend um das Fungizid 'Folpet'. Hintergrund sei, dass Folpet enthaltende Pflanzenschutzmittel beim einheimischen Anbau von Keltertrauben zulässigerweise angewendet werden dürfen. Die im Vergleich zu Tafeltrauben höhere Folpet-Höchstmenge bei Keltertrauben (5 mg/kg) berücksichtigt, dass diese Rückstände im Verlauf der Weinbereitung stark reduziert werden und im Endprodukt keine bzw. nur unbedenkliche Rückstände resultieren.
 
Für den Direktverzehr als Tafeltrauben gelten jedoch aus Gründen des Gesundheitsschutzes deutlich niedrigere Höchstmengen für Folpet-Rückstände (0,02 mg/kg). In den letzten Jahren werden jedoch zunehmend einheimisch angebaute Keltertrauben dem Verbraucher zum Direktverzehr angeboten, die dann aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes auch die für Tafeltrauben geltenden Höchstmengen einhalten müssen.
 
Möglicherweise ist den Erzeugern die Problematik der unterschiedlichen Höchstmengenregelungen und ihrer Hintergründe bei Kelter- und Tafeltrauben und damit einhergehender möglicher Rechtsverstöße beim Inverkehrbringen mit Folpet behandelter Trauben als Tafeltrauben noch immer nicht bewusst. Aus diesem Grund wird ein intensives Beratungsprogramm für die Erzeuger gestartet. (PD)
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