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15.11.2010 | 18:18 | Urteil 

Verbraucherinformationen: foodwatch gewinnt Prozess gegen Bayerisches Umweltministerium

Berlin - Das Verwaltungsgericht München hat eine Gebührenfestsetzung des Bayerischen Umweltministeriums für Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für rechtswidrig erklärt.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Die Richter gaben damit einer Klage der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch gegen einen Kostenbescheid des Ministeriums umfassend statt (Az M 18 K 08.5934).

foodwatch hatte im August 2008 beim Umweltministerium des Freistaats Auskunft über die dort vorliegenden Messwerte zur Uranbelastung von Mineralwässern beantragt. Für die Auskunft - die zudem erst deutlich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erfolgte - setzte das Ministerium eine Gebühr in Höhe von 1.000 Euro sowie Auslagen von 132 Euro fest. Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht nun auf. Eine Gebührenfestsetzung müsse verhältnismäßig sein, betonten die Richter. Es darf weder ein grobes Missverhältnis zwischen behördlicher Leistung und Gebühr bestehen, noch dürfen vermeidbare Amtshandlungen in Rechnung gestellt werden oder die Höhe der Gebühren vom Informationsgesuch abschrecken. "Gemessen an diesen Grundsätzen sind die [.] Gebühren und Auslagen in der konkret festgesetzten Höhe rechtswidrig", heißt es im Urteil.

Die Richter kamen zum Schluss, dass die Behörde "über das vom VIG geforderte Maß hinaus tätig geworden" ist. Das Bayerische Umweltministerium hatte Stellungnahmen bei 118 Mineralwasserabfüllern eingeholt - obwohl eine Anhörung der Unternehmen gar nicht erforderlich war. "Der Urangehalt von Mineralwässern kann [.] von jedermann durch Messung festgestellt werden, so dass es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt", stellt das Gericht klar.

"Der Fall zeigt geradezu beispielhaft, warum das VIG nicht im Sinne der Verbraucher funktioniert: Das wachsweich formulierte Gesetz verunsichert die Beamten offenbar so sehr, dass sie vor der Herausgabe von Informationen sicherheitshalber auch dann bei den Unternehmen um Erlaubnis fragen, wenn dies gar nicht erforderlich ist - nach dem Prinzip: Im Zweifel für die Wirtschaft und gegen die Bürgerrechte", sagte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. "Die Münchener Richter haben das mangelhafte Gesetz entscheidend präzisiert und unsere Kritik an der Gebührenpraxis der Behörden bestätigt. Von den klaren Vorgaben des Gerichts werden alle Bürger profitieren, denn künftig sollte der Versuch, sie mit abschreckenden Gebühren von einer Anfrage abzuhalten, tabu sein." 

foodwatch fordert von der Bundesregierung eine umfassende VIG-Reform. Ein Praxistest hatte gezeigt, dass rund 80 Prozent der Anfragen nicht beantwortet werden. (foodwatch)
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