«Bei einer Musterfeststellungsklage müssen sich Verbraucher unkompliziert in das Klageregister eintragen können», sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Es sei zu begrüßen, dass das Eintragen in das Register auch ohne Anwalt möglich sein soll. «Die inhaltlichen Anforderungen daran dürfen dann aber nicht dazu führen, dass Verbraucher letztlich doch wieder anwaltliche Hilfe brauchen», mahnte er. «Wenn sich Verbraucher an einer Klage beteiligen möchten, müssen sie sich auch selbstständig - und ohne abgeschlossenes Jurastudium - anmelden können.»
Verbraucher sollen neue Klagemöglichkeiten bekommen - für Fälle mit vielen Betroffenen wie etwa bei der VW-Abgas-Affäre. Das Kabinett will dazu am Mittwoch die Musterfeststellungsklage auf den Weg bringen. Verbraucher sollen dadurch Anspruch auf Schadenersatz bekommen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen.
Konkret sollen Musterfeststellungsklagen dann möglich sein, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und sich binnen zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden. Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbände sein: Unter anderem müssen sie mindestens 350 Mitglieder haben.
Müller mahnte, die Klagebefugnis nicht zu sehr einzuschränken. «Es ist entscheidend, dass das Gesetz, auch über den VW-Skandal hinaus, im Alltag von Verbrauchern ankommt.» Massenschäden gebe es in den verschiedensten Branchen. «Versicherungen und Kapitalanlagen können genauso betroffen sein wie
Energieversorgung oder Mietpreiserhöhungen. Deshalb darf nicht auf die Erfahrung und Fachkompetenz entsprechender Verbraucherverbände verzichtet werden.»