Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher ersticken, wenn sie die mundgerechten Geleestücke aus der Verpackung herausdrücken und ruckartig in den Mund saugen.
Die Geleesüßwaren enthalten als Verdickungsmittel häufig Carrageen (E 407) oder Konjakmehl (E 425). Die wackelpudding-ähnlichen aber festen Geleestücke können unzerkaut verschluckt werden und sich dann vor die Luftröhre legen oder gar in die Luftröhre geraten. Verdickungsmittel wie Carrageen sind in Europa deshalb in solchen Süßigkeiten verboten. Geleesüßwaren in Minibechern mit diesen Zusatzstoffen dürfen auch nicht aus Drittländern eingeführt werden.
Das LUA rät dringend von solchen Süßigkeiten ab. Die Minicups sind auch in Rheinland-Pfalz verkauft und von der
Lebensmittelüberwachung sichergestellt worden.
Das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium hatte bereits vor mehreren Jahren vor ähnlichen Produkten gewarnt. Jetzt waren die Minicups erneut bei Stichproben der Lebensmittelbehörden aufgefallen. Die Mitgliedsstaaten der EU werden über das europäische Schnellwarnsystem informiert. (lua)