Damit beleuchtet das BVL ein Thema, das schon seit Jahren im Fokus der täglichen Arbeit des Amtes steht und auch in den nächsten Jahren von ihm intensiv begleitet wird.
Die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist durch strenge gesetzliche Vorschriften reglementiert. Pflanzenschutzmittel gehören heute zu den am besten untersuchten Stoffen. Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel – in Deutschland ist dafür das BVL zuständig - stellt sicher, dass nur Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommen, die bei sachgerechter Anwendung die Gesundheit nicht beeinträchtigen.
Dennoch haben viele Verbraucher Zweifel, ob mit Pflanzenschutzmitteln behandelte Lebensmittel wirklich sicher sind. Das gefühlte Risiko, durch Pflanzenschutzmittelrückstände die eigene Gesundheit zu gefährden, rangiert weit oben. Diese Angst ist jedoch unbegründet. Solange keine Grenzwerte überschritten werden, ist ein Lebensmittel sicher.
Vor diesem Hintergrund betrachtet das Symposium alle Aspekte des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln: Die Sichtweisen des konventionellen und des biologischen Anbaus, die Verantwortung der Erzeuger und Händler, die Erwartungen der Verbraucher und schließlich die Rolle des Staates und seiner amtlichen Überwachung.
Von der Zulassung bis zur Rückstandsüberwachung Zunächst geht es um die Notwendigkeit des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Völlig ohne Pflanzenschutzmittel wäre es heute nicht mehr möglich, Obst, Gemüse und Getreide in gewohntem Umfang intensiv anzubauen und zu erzeugen. Diskutiert werden kann aber die Frage, in welchem Umfang Pflanzenschutzmittel benötigt werden. Ein zweiter Block beleuchtet sowohl die Erwartungen der Verbraucher als auch die Verpflichtungen der Lebensmittelerzeuger und Händler, die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Nach der Zulassung unterliegen Pflanzenschutzmittel einem dichten Netz staatlicher Kontrollen, mit dem sich ein dritter Themenblock befasst. Der Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln wird ebenso überwacht wie ihre Anwendung. Zum Schutz der Verbraucher werden die Rückstände in den angebotenen Lebensmitteln kontrolliert. Im vierten Teil des Symposiums geht es darum, wie solche Rückstandsbefunde aus Sicht von Anwendern, Handel, Verbrauchern und Behörden zu bewerten sind und welche Möglichkeiten es gibt, Rückstände zu reduzieren.
Dank intensiver Bemühungen aller Beteiligten ist die Anzahl der Fälle, in denen erhöhte Rückstandswerte gefunden wurden, stark gesunken – von 2002 bis 2007 um etwa die Hälfte. Dennoch ist das Endziel noch nicht erreicht. Das BVL wird deshalb das Thema Pflanzenschutzmittel weiterhin intensiv begleiten.
Thematische Strategie der EUAuch die EU hat in einer Thematischen Strategie die Reduzierung von Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu einem wichtigen Aktionsfeld gemacht. Dazu gehören die Harmonisierung der Rückstandshöchstgehalte in der EU, die neue Zulassungsverordnung für Pflanzenschutzmittel mit strengen Ausschlusskriterien für Wirkstoffe und eine neue Rahmenrichtlinie für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die darauf abzielt, die praktische Anwendung von Pflanzenschutzmitteln so zu gestalten, dass Risiken für Umwelt und Gesundheit reduziert werden. Die Verbraucher werden in der EU durch ein dreistufiges Kontrollsystem geschützt: durch die Verpflichtung der Händler zu Eigenkontrollen, durch die staatlichen Kontrollen und durch eine EU-Kontrolle der nationalstaatlichen Kontrollsysteme.
Die sich aus der Thematischen Strategie ergebenden Möglichkeiten, die Risiken im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren, werden ebenfalls auf dem Symposium behandelt.
Neue Broschüre des BVL
Wichtig bei all diesen Fragen ist immer die Transparenz für den Verbraucher. Das BVL hat deshalb eine neue Broschüre herausgegeben, die zur Transparenz beitragen soll. "Pflanzenschutzmittel sorgfältig geprüft - verantwortungsbewusst zugelassen" kann auf der Internetseite
www.bvl.bund.de/infomaterial kostenlos heruntergeladen werden. (blv)