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Das Oberlandesgericht hat derartige Veröffentlichungen auf «lebensmitteltransparenz-nrw.de» untersagt, weil das entsprechende Gesetz verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge.
Konkret vermisst das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch in dem Gesetz eine zeitliche Befristung solcher Veröffentlichungen. Geklagt hatten eine Bäckerei, eine Gaststätte und ein lebensmittelverarbeitender Betrieb. Auch in anderen Bundesländern hatten Verwaltungsgerichte den «Hygienepranger» gestoppt.
Das NRW-Verbraucherschutzministerium teilte am Donnerstag in Düsseldorf mit, dass der «Hygienepranger» im Internet für Verstöße gegen Lebensmittel- und Futtervorschriften zunächst abgeschaltet würde.
Verbraucherschutz-Minister Johannes Remmel (Grüne) hatte die im September 2012 gestarteten Veröffentlichungen bereits nach einem halben Jahr als Erfolg gefeiert. Nun forderte er seine Amtskollegin Ilse Aigner (CSU) auf, das Bundesgesetz schnell nachzubessern. Am Donnerstag war «Lebensmitteltransparenz.nrw.de» noch online. (dpa/Pp)