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20.03.2011 | 11:13 | Restmittel aus dem Holzabsatzfonds 

Abwicklung Holzabsatzfonds: Restmittel für die Branche vorerst gesichert

Berlin - Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 16.03.2011 für die Verwendung der Restmittel aus dem Holzabsatzfonds zu Gunsten der Forst- und Holzwirtschaft entschieden.

Holzabsatzfonds
Nach dem Beschluss soll das Geld im Rahmen des Sondervermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet und für die Förderung von Absatz und Innovation eingesetzt werden.

“Diese Entscheidung des Haushaltsausschusses ist ein wichtiger Schritt für die Forst- und Holzwirtschaft“, so DFWR-Präsident Georg Schirmbeck, MdB. Mit Blick auf die bevorstehende Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Auflösung des „Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft“ (Holzabsatzfonds) und der Frage der Verwendung der darin verbleibenden Mittel sah der ursprüngliche Gesetzentwurf die Zuführung der Mittel in den Bundeshaushalt vor.

„Wäre der Haushaltsausschuss dieser ursprünglichen Intention gefolgt,“ so Georg Schirmbeck „wäre die Herkunft der Mittel, die von tausenden Waldbesitzern und Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft stammen, schlichtweg missachtet und die Branche bestraft worden.“

Mit dieser Entscheidung des Haushaltsausschusses wurde die Voraussetzung geschaffen, um in Folge der Verabschiedung des Auflösungsgesetzes zielgerichtete Maßnahmen zum Wohle der Forst- und Holzwirtschaft über entsprechende Förderprogramme aus dem Sondervermögen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu fördern. DFWR-Präsident Schirmbeck: „Das Cluster Forst und Holz dankt allen, die dieses gute Ergebnis ermöglicht haben.“


Zusatzinformation:

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) gibt der Forstwirtschaft eine Stimme. Er ist die repräsentative Vertretung aller mit der Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Interessen und Belange einer nachhaltigen Forstwirtschaft ein. Nachhaltige Forstwirtschaft bedeutet für den DFWR, dass Pflege und Bewirtschaftung der Wälder im Interesse eines gesunden, stabilen und leistungsfähigen Zustandes, der Multifunktionalität durch Nutzung, Schutz und Erholung und im Interesse der Landeskultur und des Umweltschutzes erfolgen – in der Gegenwart und in der Zukunft. Dies ist die Basis für rund 2 Millionen Waldbesitzer in Deutschland, die eine Waldfläche von 11,1 Millionen Hektar – das sind rund 31 % des Bundesgebietes – bewirtschaften. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.dfwr.de. (dfwr)
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