Die Behörde sehe «derzeit keinen Änderungsbedarf an den bestehenden Regelungen», berichtet die «Augsburger Allgemeine» (Freitag). Das Verbot bleibe demnach bestehen.
Zuvor hatten die beiden Brandenburger Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) südwestlich von Berlin die Bogenjagd ins Spiel gebracht. Die Bewohner leiden dort seit Jahren unter einer Wildschweinplage.
Das Ministerium wies dem Bericht zufolge darauf hin, dass die Tötung eines Wirbeltiers nur vorgenommen werden dürfe, «wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen». Seit 1976 verbietet das Bundesjagdgesetz in Deutschland die
Jagd mit Pfeil und Bogen.