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17.01.2011 | 16:56 | Steuervereinfachungsgesetz  

Bauernverband kritisiert Steuerverschärfungen für Waldbesitzer

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert in einigen Punkten den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Steuervereinfachungsgesetz.

Waldwirtschaft
Ziel des Steuervereinfachungsgesetzes ist laut Gesetzesbegründung, das Steuerrecht zu vereinfachen, das Besteuerungsverfahren zu modernisieren und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Hierzu sind einige begrüßenswerte Maßnahmen vorgesehen, wie beispielsweise die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags, der Verzicht auf die Einkommensüberprüfung volljähriger Kinder beim Kindergeld sowie der vereinfachte Abzug von Kinderbetreuungskosten. Von diesen Maßnahmen werden auch die Bauernfamilien profitieren. 
 
Auf Kritik des DBV treffen aber Vorschläge, die nichts mit Steuervereinfachung zu tun haben. Vor allem bei der Besteuerung der Forstwirtschaft ist festzustellen, dass einem sinnvollen Vereinfachungsvorschlag drei Steuerverschärfungsvorschläge gegenüberstehen. Denn es sollen insbesondere die Ausgabenpauschalen für nichtbuchführungspflichtige Forstbetriebe drastisch um 30 bis 75 Prozent gekürzt werden. Dies stellt eine reine Steuerverschärfung für den Bauernwald dar und hat nichts mit Steuervereinfachung zu tun. Aus Sicht des DBV besteht keine Veranlassung für eine Absenkung der Pauschalen. Vielmehr belegen Daten aus staatlichen Forstbetrieben, dass die Pauschalen angemessen sind. Darüber hinaus soll die Anzahl der die Pauschalen in Anspruch nehmenden Betriebe eingegrenzt werden, was ebenfalls kein Beitrag zur Steuervereinfachung ist. 
 
Positiv bewertet der DBV die Anpassung der Steuererklärungsfristen für Land- und Forstwirte an die für Gewerbebetriebe geltende Frist. Hier erwartet der DBV, dass die neuen Fristen bereits für die das Wirtschaftsjahr 2010/2011 betreffenden Steuererklärungen gelten soll, um der sinnvollen Regelung zügig Geltung zu verschaffen.
 
Als weitere Steuervereinfachungsmaßnahme für den Mittelstand schlägt der DBV eine Vereinfachung des Investitionsabzugsbetrags § 7g EStG vor. Der Vorschlag ist aufkommensneutral, führt aber zu einer spürbaren Vereinfachung. Investitionswillige Land- und Forstwirte sollen nicht mehr in aufwändiger Weise alle anzuschaffenden Wirtschaftsgüter genau mit Funktion und Kaufpreis bis zu drei Jahre im Voraus benennen müssen, sondern es soll ausreichen, den zu investierenden Betrag zu benennen. (dbv)
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