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02.12.2015 | 09:04 | Holzschädlinge 

Beim Export auf schädlingsfreie Holzverpackungen achten

Dresden - Der Export von Industrieerzeugnissen in Länder wie China, den USA oder der Russischen Föderation gewinnt für sächsische Unternehmen immer mehr an Bedeutung.

Keine Holzschädlinge einschleppen
(c) proplanta
Für den Exporteur ist es wichtig, dass nicht nur die Ware die Importanforderungen des Empfängerlandes erfüllt, sondern auch das Verpackungsholz.

Darin verstecken sich oft lebende Käfer, Larven oder Puppen von einheimischen Insekten, die dann im Empfängerland schlüpfen. Sie können dort genauso verheerende Schäden an Bäumen anrichten wie auf umgekehrtem Transportweg nach Sachsen.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wies heute vorsorglich auf die geltenden Bestimmungen hin: Zum Schutz vor der Verschleppung von Schädlingen haben sich mehr als hundert Staaten auf einen Standard zur Behandlung von Verpackungsholz im internationalen Handel geeinigt. Er trägt den Kurznamen „ISPM 15“ und schreibt eine Hitzebehandlung der Bretter, Kanthölzer, Klötzer oder Paletten bei mindestens 56 Grad Celsius mit einer Dauer von mehr als 30 Minuten vor. Durch die Temperatureinwirkung werden die im Holz befindlichen Schaderreger wie Borkenkäfer, Holzwespen oder Prachtkäfer abgetötet.

Anschließend muss  das Holz mit einer international anerkannten Markierung gekennzeichnet werden. Die Markierung enthält einen Code für das Herkunftsland und für den Behandlungs- oder Herstellungsbetrieb. Die Kennzeichnung muss gut lesbar, dauerhaft und an mindestens zwei Seiten der Holzverpackung angebracht sein.  Wer die Importbestimmungen nicht einhält, muss mit einer kostenintensiven Zurückweisung der gesamten Sendung oder Vernichtung der Holzverpackung rechnen.

Für den  Export von Holzpaletten, -kisten oder -keilen als Ware ist in den meisten Fällen eine phytosanitäre Kontrolle vor Ort sowie die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses erforderlich. In Sachsen ist das LfULG für die Exportzertifizierung von pflanzlichen Waren und für die Überwachung der Hitzebehandlung und Herstellung von Holzverpackungen entsprechend dem internationalen Standard ISPM 15 zuständig. Auskünfte erteilt die Behörde unter der Rufnummer 035242/ 631 9333 oder per E-Mail: pflanzengesundheit@smul.sachsen.de

International anerkannte Markierung - ISPM Standard Nr. 15Bild vergrößern
International anerkannte Markierung - ISPM Standard Nr. 15
SMUL
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