(c) proplanta "Mit der Novelle haben wir ein Gesetz erarbeitet, das sowohl Waldnutzern als auch Waldschützern gerecht wird und zugleich zum Bürokratieabbau beiträgt", sagte er gestern (15. Juli) in Kiel.
So würden die Vorgaben für die Waldbewirtschaftung in elf Grundsätzen der "guten fachlichen Praxis" schlanker gefasst, Genehmigungsverfahren zum Beispiel bei der Erstaufforstung von Flächen vereinfacht oder die Voraussetzungen für den Reitsport in Wäldern verbessert, sagte von Boetticher. Am Wegegebot im Frühjahr, wenn die Waldtiere ihre Nachkommen zur Welt bringen und aufziehen, werde aufgrund der in Schleswig-Holstein in der Regel nur kleinen Waldbereiche mit geringen Rückzugsmöglichkeiten festgehalten. "Mit dem Wegegebot wird niemand aus dem Wald ausgesperrt, sondern wir leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Brut zum Beispiel von Seeadlern. Deshalb haben wir für diese Einschränkung auch die Zustimmung von Naturschützern", unterstrich der Forstminister. (PD)
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