19.12.2016 | 14:39 | Körperverletzung
Neun Monate Haft für tödliche Schüsse auf JägerErfurt - Ein Jäger, der mit vier Schüssen einen anderen Jäger in Thüringen tötete, ist zu neun Monaten Haft verurteilt worden. |
(c) proplanta Die Richter am Landgericht Erfurt gingen von einer Notwehrsituation aus und bewerteten die Tat vom Oktober 2012 als unterlassene Hilfeleistung. Weil das Opfer selbst mit einem Gewehr hantiert habe, seien die Schüsse des Angeklagten gerechtfertigt gewesen, erklärten die Richter am Montag. Nach der Tat hatte der Mann den verletzten Jäger zurückgelassen. Dieser starb an seinen schweren Verletzungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte am Tattag ursprünglich seinem eigenen Leben ein Ende setzen wollen. Angetrunken war er auf einem Feldweg in einem Waldstück bei Gotha eingeschlafen. Weil das spätere Opfer mit seinem Auto nicht an ihm vorbeifahren konnte, kam es zu einem kurzen aggressiven Wortwechsel und der Mann richtete letztlich den Lauf seines Gewehres in Richtung des Angeklagten. Der 62-Jährige wehrte sich zunächst mit Pfefferspray und feuerte dann auf das Opfer.
Im ersten Verfahren im Jahr 2013 war der Jäger zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch aufgehoben und zurück ans Landgericht verwiesen. Kommt es zu einem Revisionsverfahren, geht der Fall wieder an den BGH. Sollte es bei dem verhängten Strafmaß bleiben, muss der Angeklagte nicht mehr ins Gefängnis. Während der Ermittlungen hatte er bereits zehn Monate in Untersuchungshaft gesessen.
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