Das Kabinett nahm am Freitag in Mainz einen Bericht über die geplante Reform der Holzvermarktung entgegen. Die Gemeinden sind mit 47 Prozent der größte
Waldbesitzer im Land - das ist bundesweit eine Besonderheit. Geplant ist nun, dass sich die Kommunen ab dem Jahr 2019 zu mehreren Vermarktern zusammenschließen.
«Es geht auch um die nachhaltige Holzvermarktung und damit um die Erhaltung unserer Wälder», sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Bisher ist die Regelung in Rheinland-Pfalz so: Das Holz aus dem Staatswald vermarktet der Landesbetrieb Landesforsten.
Die Gemeinden haben nach Angaben des Ministeriums bisher die Wahl, ob sie ihr Holz selbst vermarkten oder dies an den Landesbetrieb Landesforsten übertragen, der das kostenlos machen muss. Privatwaldbesitzer können ihr Holz über Landesforsten vermarkten - gegen kostendeckende Entgelte. Künftig sollen kommunale und private Waldbesitzer jeweils kommunales und privates Holz verkaufen können.
Das Bundeskartellamt hatte grünes Licht für die Reform gegeben. Dafür muss unter anderem das
Waldgesetz geändert werden. Der Anlass für die
Neuregelung ist ein Verfahren in Baden-Württemberg, bei dem das Bundeskartellamt Bedenken gegen eine gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholz aus dem Staatswald und aus privaten Wäldern hat. Der Bundesgerichtshof entscheidet aber noch abschließend darüber.