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20.04.2013 | 15:07 | Jagdrecht 

Jagdverband: Kein Wolfsschutz ohne Jäger

Flintbek - Erfolgreicher Wolfsschutz ist nach Überzeugung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein nur möglich, wenn die Jäger mit einbezogen werden.

Wolfsschutz
(c) proplanta
«Regulierung und Kontrolle von Wildtierbeständen bedeutet für die Jägerschaft eben nicht dezimieren, sondern eine Population zu beobachten und zu klären, welche Bestände das Ökosystem und seine Bewohner auch dauerhaft verkraften könnten», sagte am Freitag der Präsident des Landesjagdverbandes, Klaus-Hinnerk Baasch.

Hintergrund ist die derzeitige Diskussion um die Aufnahme des Wolfes in das schleswig-holsteinische Jagdrecht. Baasch betonte, dass viele Wildtierarten gerade deshalb gedeihen würden, weil sie im Jagd- und Naturschutzrecht verankert seien. Dies gelte unter anderem für den Seeadler, den Fischotter und den Seehund. Ihre Bestandszahlen hätten sich in den letzten Jahren durch die Unterstützung der Jägerschaft hervorragend entwickeln können.

Als Gegenbeispiel nannte Baasch die Bekassine, die vor rund 40 Jahren aus dem Jagdrecht herausgenommen wurde. Seitdem seien die Brutbestände des «Meckervogels» beziehungsweise der «Himmelsziege», wie der Vogel wegen seines charakteristischen Rufs auch genannt wird, von 10.000 Brutpaaren auf 1.000 geschrumpft. (dpa/lno)
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