Beide Gremien, die ein Drittel der deutschen Weinwirtschaft repräsentieren, vertreten einstimmig die Auffassung, dass bis auf Weiteres auf Widersprüche und Klagen gegen die Abgaben an den Deutschen
Weinfonds (DWF) verzichtet werden sollte. Sie appellieren an alle Winzergenossenschaften, bis auf Weiteres auf Widerspruch oder Klage zu verzichten. Nur so kann die Fortführung eines Gemeinschaftsmarketings für deutschen Wein sichergestellt werden.
Dieses Beratungsergebnis resultiert insbesondere aus einem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das in einer zurzeit noch nicht rechtskräftigen Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der Abgaben bestätigt hat. (drv)