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02.03.2010 | 09:37 | Weinbau  

Stichtag 1. Mai: Winzer müssen Rebflächen melden

Veitshöchheim - Winzerinnen und Winzer, die aus der Ernte des Jahres 2010 einen Wein mit der Bezeichnung „Selection“ erzeugen wollen, müssen spätestens bis zum 1. Mai 2010 die dafür vorgesehenen Rebflächen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, anmelden.

Stichtag 1. Mai: Winzer müssen Rebflächen melden
Darauf macht das Sachgebiet Weinrecht und Rechtsangelegenheiten der LWG aufmerksam. Nur wenn diese Meldung vorliegt, kann der Wein bei der späteren Anstellung zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung die Bezeichnung „Selection“ erhalten. Die gemeldeten Rebflächen sind außerdem ab 1. Mai 2010 vor Ort als für „Selection“ bestimmte Rebflächen zu kennzeichnen.

Die Bezeichnung „Selection“ gibt es bundesweit seit dem Jahre 2001. Sie kennzeichnet eine gehobene Weinqualität. Für Franken beträgt das Mindestmostgewicht 90 Grad Öchsle. Die Trauben müssen von Hand gelesen werden und der Ertrag darf maximal 60 Hektoliter pro Hektar betragen. Außerdem müssen die Weine eine gesonderte sensorische Prüfung durchlaufen. Die Bezeichnung „Selection“ ist in Franken den Rebsorten Silvaner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder und Spätburgunder vorbehalten. In den letzten Jahren wurden im Durchschnitt cirka. 12 Hektar Rebflächen gemeldet. Hieraus werden jährlich rund 70.000 Liter Wein mit der Bezeichnung „Selection“ sensorisch geprüft.

Anzugeben sind die Anschrift des Betriebes, die Lagebezeichnung, die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Rebsorte und die Größe der ausgewählten Rebfläche. Bei Erzeugerzusammenschlüssen meldet die Erzeugergemeinschaft oder Winzergenossenschaft die Flächen ihrer Mitgliedsbetriebe. Kellereien und sonstige Abfüller zeigen ebenfalls die Flächen an, auf denen Weine mit der Bezeichnung Selection 2010 erzeugt werden sollen. Von diesen Betrieben sind zusätzlich - ebenfalls bis zum 1. Mai 2010 - die Abschlüsse entsprechender Lieferverträge bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau anzuzeigen.

Die Meldungen können mit formlosem Schreiben erfolgen. Die LWG stellt im Internet unter http://www.lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/  (LWG)
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