Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

10.05.2023 | 12:10 | Umstrukturierungsprogramm 

Rheinland-Pfalz: Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2024 erfolgreich angelaufen

Mainz - Seit Anfang Mai 2023 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2024 gestellt werden.

Rebpflanzung
(c) proplanta
Es handelt sich um den ersten Teil eines zweistufigen Verfahrens. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2023. Das teilte Weinbauministerin Daniela Schmitt mit.

„Das Umstrukturierungsprogramm bietet unseren Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die geänderten klimatischen Bedingungen anzupassen“, sagte Schmitt. „Gerade die Förderung pilzwiderstandsfähiger Sorten, kurz Piwis, bietet ein großes Potenzial, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen und gleichzeitig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch diese innovativen, resistenten Züchtungen zu reduzieren.“

Die Zuschüsse liegen zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen sowie nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit in Flachlagen, 5 Ar in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitslagen. Die Antragsfrist gilt für den ersten Teil des Verfahrens.

Dabei müssen für alle Flächen – auch die in Flurbereinigungsverfahren – Anträge gestellt werden, wenn sie im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 gerodet werden sollen. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt der zweite Teil der Antragsstellung. Wichtig ist, dass hier nur Anträge für Flächen möglich sind, die bereits im ersten Teil des Antrags aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/.

Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/.

Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Mitteilung, ob die beantragten Flächen förderungsberechtigt gerodet werden können. Bis zum Eingang dieser Mitteilung dürfen auf den Flächen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung darüber, dass gerodet werden kann, erfolgt im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.
MWVLW
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Situation im Obst- und Weinbau nach Frost katastrophal

 Spätfröste: Winzer im Saarland befürchten geringere Ernte

 Weinbauverband Saale-Unstrut: Totalausfall bei frühen Trieben

 Hagel- und Frostschäden im dreistelligen Millionenbereich

 Kalte Nächte bereiten Winzern und Landwirten Sorgen

  Kommentierte Artikel

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?

 Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau