Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am Freitag entschieden, dass die Verhängung der Sanktionen von 8.500 Euro durch das sächsische Umweltministerium rechtens war. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Großpösna könne eine Berufung beantragen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Gemeinde hatten an den Hängen des gefluteten Tagebausees südlich von Leipzig Wein gepflanzt, ohne die «weinrechtlichen Pflanzrechte» dafür zu haben. (dpa)
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