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21.08.2019 | 05:03 | Weinbau 

Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2020 startet

Mainz - Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können vom 2. September 2019 an gestellt werden. Die Antragsfrist für diesen Teil 1 (Herbst) endet am 30. September 2019. Dies hat Weinbauminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt.

Rebenpflanzung
Wissing: Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2020 wird eröffnet. (c) proplanta
Beantragt werden müssen alle Flächen, wenn sie noch  2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.

Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der Umwandlung (vor 31.12.2015 entstanden) bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.

Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm biete Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die geänderten klimatischen Bedingungen auszurichten, erläuterte Weinbauminister Dr. Volker Wissing..

Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Die Antragstellung Teil 2 entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 beantragt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen.

Die Antragsformulare und das Merkblatt können ebenso auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz abgerufen werden unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht (voraussichtlich Anfang Dezember), ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden.
mwvlw-rlp
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