Nach Vorgaben der EU könnten die für den Weinanbau genutzten Flächen ab 2016 um jährlich ein Prozent erweitert werden. (c) proplanta
Nach Vorgaben der EU könnten die für den Weinanbau genutzten Flächen ab 2016 um jährlich ein Prozent erweitert werden. Das Kabinett in Berlin hat heute (25. März 2015) den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums verabschiedet, der diese Möglichkeit auf nur 0,5 Prozent einschränkt.
Eine solche Beschränkung liegt nicht im Interesse der sächsischen Winzer. Ich lehne sie deshalb strikt ab“, so Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Unsere Winzer haben junge Betriebe von nur kleiner bis mittlerer Größe. Um eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen, muss ihnen Wachstum ermöglicht werden“. Darüber hinaus bestehe eine große Nachfrage nach sächsischen Weinen, die ohne eine Erweiterung der Rebfläche nicht gedeckt werden könne.
Vor allem Rheinland-Pfalz hatte auf der Agrarministerkonferenz in Bad Homburg auf Einschränkungen gedrängt, die die Entwicklungsmöglichkeiten der Winzer in den kleinen Weinbauländern wie Sachsen verhindern. „Ein Votum der Länderminister kam auf der Konferenz nicht mehr zustande, weil uns der Bund mit seinem Gesetzentwurf vor vollendete Tatsachen gestellt hat“, so Schmidt. „Wir werden deshalb im nun folgenden Gesetzgebungsverfahren unsere Interessen einbringen. Ich bin sehr optimistisch, dass uns dabei die Mehrzahl der Bundesländer unterstützen wird“.
Hintergrund:
In Sachsen bewirtschaften derzeit 2 485 Winzer eine Fläche 466 Hektar. Hauptrebsorten sind Müller Thurgau (72 ha), Riesling (71 ha), Weißburgunder (57ha), Ruländer (46 ha) sowie Blauer Spätburgunder (41 ha). Im Schnitt der letzten zehn Jahre lag der Ertrag bei 47 Hektolitern pro Hektar. Zu mehr als 90 Prozent werden die Weinernten zu Qualitätsweinen bzw. Qualitätsweinen mit Prädikat ausgebaut. (SMUL)