Wie der Stuttgarter
Landwirtschaftsminister Peter
Hauk erklärte, müssen sie sich für fünf Jahre verpflichten, an dem Programm teilzunehmen. Förderfähig seien aber nur sehr steileWeinberge innerhalb der Weinbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 % und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssten.
Um auch Kleinststrukturen zu fördern, sei je Antrag ein Mindestauszahlungsbetrag von 150 Euro vorgesehen, was einer Mindestfläche von 5 Ar (0,05 ha) entspreche; die Obergrenze liege bei 3.000 Euro je ha und Jahr. „Für 2018 gehen wir von einer beantragten Fläche von bis zu 350 ha aus, die in den nächsten Jahren weiter wachsen wird“, so Hauk. Der Einstieg in das Programm sei auch noch in den Folgejahren möglich.