Da hierdurch erhebliche Transportkosten für die Traubenanlieferer entstehen, fordern die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz die Handelskellereien auf, diese Transportkosten entsprechend zu vergüten.
Die Kaltgärkapazitäten in den einzelnen Kellereien könnten pro Kellerei bis zu mehreren Millionen Liter betragen, die entsprechend über die Lesezeit im Herbst hinaus ausgelastet werden müssten, so die Weinbauverbände. Dies sei, so die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz, zwar durchaus auch im Interesse der Produzenten, dennoch müssten die Transportkosten entsprechend vergütet werden. Es könne nicht sein, dass die Traubenanlieferer hierfür alleine aufkommen müssten.
Die Weinbauverbände empfehlen daher ihren Trauben vermarktenden Mitgliedern ähnlich wie im Bereich der Zuckerrüben, mit Ihren Abnehmern eine Transportkostenvergütung in Höhe von rund 0,2 Cent je kg und km zu vereinbaren. Darüber hinaus empfehlen die Weinbauverbände,
Winzer sollten sich in jedem Fall vor der Ablieferung über die Abrechnungsmodalitäten informieren. (bwv)