(c) proplanta So manche Stadt und Gemeinde plane Windkraftanlage schon seit Jahren und habe in Gutachten investieren müssen, teilte der Hauptgeschäftsführer des GStB, Winfried Manns, am Donnerstag in Mainz mit.
«750.000 Euro für Gutachten sind hier keine Ausnahme.» Auf diesen Kosten könnten die Kommunen sitzenbleiben. Außerdem gingen ihnen Einnahmen aus der Windkraft verloren. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.
Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Das Kabinett einigte sich jüngst darauf, dass Windräder künftig weniger Platz bekommen sollen, so soll die Entfernung zu Häusern zum Beispiel nicht weniger als 1.000 Meter betragen. Auch bestimmte Naturparks und Wasserschutzgebiete sollen als Standorte ausgenommen sein. Ein endgültiger Beschluss des Ministerrats zu den neuen Regeln ist für das Frühjahr 2017 geplant.
Der GStB fordert von der Landesregierung, Kommunen mit schon weit fortgeschrittener Planung für Windkraftanlagen entgegenzukommen. Der Stichtag für das Inkrafttreten der Regeln solle so weit in der Zukunft liegen, dass sie noch fertig planen und bauen können.
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