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08.10.2016 | 09:03 | Windenergie 

Pläne für Windkraftanlagen in Hessen beschlossen

Kassel - Nach fünfjährigen Planungen hat Nordhessen als erster hessischer Regierungsbezirk einen Regionalplan für erneuerbare Energien beschlossen. Er sieht vor, dass zwei Prozent der Fläche als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden.

Windenergie für Hessen
Jahrelang wurde um den richtigen Weg beim Ausbau der Windenergie in Nordhessen gerungen. Nun hat die Regionalversammlung einen Beschluss gefasst, wo künftig der Bau von Windkraftanlagen zulässig ist - und wo nicht. 169 Vorranggebiete in sechs Landkreisen wurden ausgewiesen. (c) proplanta
Die Regionalversammlung beschloss den Plan am Freitag in Kassel mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und der Piratenpartei. Die FDP/FWG-Fraktion stimmte dagegen, ein SPD-Vertreter enthielt sich.

In den fünf nordhessischen Landkreisen werden 169 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 16.554 Hektar ausgewiesen, wie das Regierungspräsidium (RP) Kassel mitteilte. Die Gesamtfläche entspricht fast zwei Prozent des Regierungsbezirks. Dieses Ziel hatte der hessische Energiegipfel im 2011 ausgegeben.

Wenn die Landesregierung den Plan genehmigt hat, sollen nur noch in den Vorranggebieten der Bau von Windräder möglich sein. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit soll spätestens sechs Monate nach Zugang des Regionalplans fallen.

Das Ministerium teilte mit, dass der Ausbau Erneuerbarer Energie in Hessen - wie etwa Windkraft - im vergangenen Jahr mit 16,4 Prozent einen neuen Rekordwert erreicht habe. Alleine im Jahr 2014 und 2015 seien in Hessen 160 neue Windenergieanlagen installiert worden (Leistung: 416 Megawatt). Die Windstromausbeute habe innerhalb von zwei Jahren um über 70 Prozent erhöht werden können. Die neuen Anlagen aus den Jahren 2014 und 2015 liefern damit Strom für etwa 225.000 Haushalte, wie das Ministerium mitteilte.

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) wertete den Beschluss als gutes Zeichen: «Das zeigt, dass die Region zur Energiewende und zum Ausbau der Windenergie steht.» Trotz dieser Sichtweise kommt es in Hessen aber immer wieder zu Protesten von Tier- und Naturschützern, Bürgerinitiativen und Anwohnern. Sie kritisieren unter anderem den Eingriff in die Landschaft mit den weithin sichtbaren Windrädern.

Auch während der Arbeit am Entwurf des Teilregionalplans wurden Windräder genehmigt - jedoch nur dort, wo sie mit den Vorgaben des Entwurfes nicht kollidierten. Seit 2012 wurden nach Angaben des RP gut 150 Anlagen genehmigt - ausschließlich in den Vorranggebieten.

Die Vorranggebiete müssen mindestens 1.000 Meter Abstand zu Ortschaften und 600 Meter zu Einzelanwesen halten. Nach oft mühsamen Einzelfalluntersuchungen wurden auch Flächen für Windräder gesperrt, in denen geschützte Vögel wie der Rotmilan und der Schwarzstorch sowie einige Fledermausarten ihre Jungen aufziehen.

Mit dem Beschluss der Regionalversammlung endete ein fünfjähriger Planungsprozess. Im Frühjahr 2013 fand die erste Offenlegung des Plans statt. 15.000 Einwendungen gingen dazu beim RP ein. Der Plan wurde verändert und erneuert der Öffentlichkeit vorgelegt. Bei der zweiten Offenlegung im Frühjahr 2015 wurden 32.000 Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, Verbänden und Bürgerinitiativen vorgebracht.

Die SPD begrüßte den Beschluss des Windkraftplans. Energie-Fachmann Timon Gremmels sagte: «Nun haben Kommunen, Energiegenossenschaften, Windkraftprojektierer, aber auch die Gegner von Windkraftanlagen Planungssicherheit.»

Beschlossen wurde von der Regionalversammlung ein Antrag der SPD, indem das Land aufgefordert wurde, landeseigene Flächen bevorzugt an regionale Anbieter wie Kommunen und Energiegenossenschaften zu vergeben. «Wir wollen, dass das Geld in den Regionen bleibt und nicht von Projektierern und Fonds, die nur schnelles Geld verdienen wollen aus der Region abgezogen wird», sagte Gremmels.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Angela Dorn sagte: «Insbesondere die Rücksichtnahme auf den Natur- und Umweltschutz im Nationalpark Kellerwald-Edersee, im Biosphärenreservat Rhön und in Naturschutzgebieten ist durch den Regionalplan gewährleistet.»
dpa/lhe
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