Damit soll erreicht werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbeleuchtung bei Nacht nur bei Annäherung von Flugzeugen aktiviert und die Belästigung der Anwohner erheblich reduziert wird. Mit großer Mehrheit stimmte der Landtag in Schwerin am Mittwoch der
Gesetzesänderung zu. Wie bei der Bürgerbeteiligung bei Windparks sei Mecklenburg-Vorpommern auch in dieser Frage «ein Stück weit Speerspitze», sagte Energieminister Christian Pegel (
SPD) und könnten sich somit bundesweiter Beachtung sicher sein.
Die Landesbauordnung schreibt nunmehr für neue Windparks mit mindestens fünf Windrädern höher als 100 Meter den Einsatz von Radargeräten vor. Betreiber kleinerer Windparks werden von dieser Pflicht befreit, müssen aber in einen Fonds einzahlen, mit dessen Hilfe die Umrüstung großer Altanlangen vorangetrieben werden soll.
Verlangt wird eine sogenannte Ablöse von 100.000 Euro. Auch die Windkraft-kritische AfD stimmte den geplanten Regeländerungen zu, erneuerte aber ihre Kritik an Ausnahmebestimmungen bei der Ausweisung neuer Windpark-Flächen und ihrer Meinung nach zu geringen Abständen zu Siedlungen. Die Landesregierung erhofft sich mehr Akzeptanz für die Windkraft-Nutzung.
Neben Schlagschatten, Rauschen und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gilt das nächtliche Blinken als einer der Hauptgründe für die zunehmende Ablehnung von Windrädern. «Wir wollen die Belastung, die von Anwohnern kritisiert werden, spürbar verringern», sagte Pegel, warb aber gleichzeitig um Geduld. Der Übergang zu einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung sei ein längerer Prozess.
Zwar rege sich in der Windkraftbranche wegen der Zusatzkosten Protest, doch auch dort reife die Erkenntnis, dass für den angestrebten
Ausbau der Windkraftnutzung Akzeptanz in der Bevölkerung nötig sei. In Mecklenburg-Vorpommern drehen sich nach Branchenangaben inzwischen mehr als 1.800
Windräder, der Zuwachs verlangsamte sich zuletzt allerdings.