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17.09.2009 | 09:27 | Windenergie  

Kabinett regelt Grundlagen für Windparks

Berlin - Dem Ausbau der Windenergieparks in der Nordsee steht rechtlich nichts mehr im Wege.

Windräder
(c) proplanta
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung zur Raumnutzung solcher Anlagen in der deutschen Wirtschaftszone, die von anderen Nordsee-Anrainern nicht genutzt werden kann. Sie liegt zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste. Die Verordnung von Bauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) regelt, dass Seeschifffahrt und Fischerei nicht gestört werden und die Meeresumwelt geschützt bleibt.

Der Minister geht bis 2020 von rund 30 Windparks in der Nordsee und 10 in der Ostsee aus. Davon sind nach technischen Kriterien bereits 25 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bewilligt, davon 22 in der Nordsee. «Damit kommen wir unserem Ziel näher, bis zum Jahr 2030 bis zu 25.000 Megawatt Stromleistung über Offshore (Anlagen auf See) zu erbringen», sagte Tiefensee. Erster Strom kommt schon aus dem Nordsee-Testfeld «Alpha Ventus» 45 Kilometer vor Borkum, wo die Produktion zum Jahresende hin verstärkt werden soll.

Tiefensee erklärte: «Mit den Raumordnungsplänen für die Nordsee ernten wir Wind vor unseren Küsten. Atomstrom ist nicht mehr zeitgemäß. Wir setzen auf moderne, zukunftsgerichtete und umweltfreundliche Alternativen. Dazu gehört die Windkraft, die schon heute rund sechs Prozent der Stromversorgung ausmacht.» Bis 2020 solle der Ökostrom-Anteil (einschließlich Wasserkraft und Sonnenenergie) von jetzt 15 auf 30 Prozent erhöht werden.

Allein aus der Nordsee können nach Angaben des Bauministeriums mit den jetzt vorgelegten Plänen 6,8 Millionen Haushalte zusätzlich mit Strom versorgt werden. Im Herbst würden zur Windkraft-Nutzung in der Ostsee Flächen mit dem Potenzial für weitere 1,5 Millionen Haushalte ausgewiesen. Über die Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Windmühlenbetreibern und Seeschifffahrt sagte Tiefensee: «Mit der Verordnung werden nun alle Belange der Meerespolitik transparent miteinander verzahnt und in einer frühen Planungsphase abgestimmt.»

Der Bau von Windenergieparks außerhalb der Vorranggebiete bleibt grundsätzlich möglich. Nur in den EU-rechtlich geschützten Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten sei dies ausgeschlossen. Davon ausgenommen wiederum sind die bereits zuvor genehmigten Windenergiepark-Projekte. 2011 soll überprüft werden, ob die Ausweisung weiterer Vorranggebiete für Windenergie notwendig wird. (dpa)
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