Darunter befinden sich auch acht gentechnisch veränderte Sorten (GVO). Die darin verwendete gentechnische Eigenschaft ist bereits von der EU genehmigt und in Verkehr gebracht worden.
Wertprüfungen werden jährlich an zahlreichen Standorten im Bundesgebiet durchgeführt und dienen dazu, die wesentlichen Anbau- und Verwertungseigenschaften von so genannten Sortenkandidaten festzustellen. Wegen der unterschiedlichen Standortgegebenheiten müssen Wertprüfungen des Bundessortenamtes an zahlreichen Orten im gesamten Bundesgebiet erfolgen. Nur die besten Neuzüchtungen werden als Ergebnis dieser Wertprüfungen in Deutschland dann zugelassen.
Die acht GVO, die auf zwei Lehr- und Forschungsstationen des Instituts für Pflanzenbau und
Pflanzenzüchtung I getestet werden, sollen resistent sein gegen die Larven des Maiszünslers, die im hiesigen
Maisanbau gravierende Schäden verursachen können. Dadurch kann beim Maisanbau auf den Einsatz von chemischem
Pflanzenschutz mit synthetischen Insektiziden weitgehend verzichtet werden.
Das Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung I führt im Rahmen dieser Tests umfangreiche Untersuchungen der wichtigsten pflanzlichen Eigenschaften durch, bezogen u.a. auf die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und
Schädlinge, auf den Ertrag und die Qualität. Verantwortlicher Betreiber im Sinne des Gentechnikgesetzes ist das Bundessortenamt als Bundesoberbehörde, mit dem das Institut der Universität Gießen bereits seit Jahrzehnten zusammenarbeitet.
Das Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung I wird selbstverständlich seiner Verpflichtung zu guter fachlicher Praxis nachkommen u.a. durch angemessene Abstände der Felder zu benachbarten Grundstücken, sachgerechte Lagerung und Transport sowie die Vermeidung von Vermischung mit herkömmlichem Saatgut. Außerdem wird auch erwogen, die männlichen Blütenstände der gentechnisch veränderten Maispflanzen zu entfernen ("Kastration"), um so Pollenflug und Auskreuzung auszuschließen.
Quelle: Justus-Liebig-Universität Gießen