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25.03.2014 | 09:30 | Grundgesetzänderung 

Wissenschaft hofft auf Lockerung des Kooperationsverbotes

Berlin - Die Forschungsinstitute der Leibniz-Gemeinschaft hoffen weiter auf eine Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildung.

Bund-Länder-Zusammenarbeit in Bildung
(c) Darren Baker - fotolia.com
Damit könnte die Zusammenarbeit von außeruniversitärer Forschung und Hochschulen dauerhaft gefestigt und die Finanzierung der Universitäten mit Bundesgeld erleichtert werden, sagte Leibniz-Präsident Karl Ulrich Mayer am Montag in Berlin.

In der Leibniz-Gemeinschaft sind 89 Forschungseinrichtungen mit einem Gesamtetat von 1,5 Milliarden Euro organisiert.

Union und SPD haben sich bei ihren Koalitionsverhandlungen nicht über eine Verfassungsänderung für eine bessere Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Bildung verständigen können. Die Verwendung der von der Koalition zugesagten zusätzlichen sechs Milliarden Euro für Bildung aus dem Haushalt des Bundes ist strittig.

Mayer betonte, die Leibniz-Gemeinschaft wolle die Kooperation der selbstständigen Forschungsinstitute und der Hochschulen weiter vorantreiben. Im vergangenem Jahr hat die Gemeinschaft zwei weitere Forschungsverbünde einrichten können, und zwar zur Energiewende und zur Medizintechnik. (dpa)
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