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Freizeitunfall Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr21.11.2023 Magdeburg/Karlsruhe - Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Das entschied der Bundesgerichtshof und wies die Beschwerde eines Mannes zurück, der beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden war.
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