Karlsruhe - „Maßnahmen zur Ernteerleichterung/Vorerntebehandlung sind nicht erlaubt,“ so die klare Aussage der renommierten, amtlichen Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle im Rems-Murr-Kreis mit dem Verweis auf die Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung.
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