Dresden - Mit dem Programm BEFU des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie können außer den Düngungsempfehlungen auch die Flächenbilanz, die Schlagbilanz sowie verschiedene Humusbilanzen berechnet werden.
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Dresden - Die Düngeverordnung schreibt in § 5 vor, dass jeder Betrieb bis 31. März des Jahres eine Flächenbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellen muss.
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Bernburg - Das Zentrum für Acker- und Pflanzenbau der LLFG hat ein neues Berechnungsprogramm zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches für Stickstoff und Phosphor nach Düngeverordnung sowie fakultativ für Kalium ins Netz gestellt.
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