Der Bilanzzeitraum von 12 Monaten sollte aus Gründen der Datenerhebung dem Kalenderjahr entsprechen, andere Zeiträume sind aber möglich. Vorgeschrieben ist die Bilanzierung von N und P. Zusätzlich sollte der Landwirt in die Bilanzierungsberechnung Kalium mit einbeziehen, da dieser Nährstoff eine große Bedeutung für stabile Erträge hat. Es wird empfohlen, jetzt schon die notwendigen Daten zur Berechnung der Flächenbilanz nach Abschluss der Ernte bzw. bis Ende des Jahres zu erheben.
In der Flächenbilanz werden alle Nährstoffzufuhren auf die Fläche (organische und mineralische Düngemittel, N-Bindung Leguminosen) mit der Abfuhr (abgefahrene Ernteprodukte) der Nährstoffe verglichen und durch die Bildung der Differenz von Zufuhr und Abfuhr ein Saldo erstellt.
Die Zufuhr der Nährstoffe aus der Tierhaltung wird über die Anzahl der Tiere und deren Ausscheidungen ermittelt. Werden Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgegeben sind diese als Abfuhr zu bewerten. Auf der Fläche verbleibende Nebenprodukte des Erntegutes oder die für Einstreuzwecke (Stroh für Stalldungwirtschaft) vorgesehen sind, werden in die Berechnung nicht mit einbezogen.
Je niedriger der Saldo beim Erreichen der angestrebten Erträge ausfällt, umso höher ist die Nährstoffeffizienz. In Jahren mit unerwartet geringerem Ertragsniveau und damit niedrigeren Nährstoffabfuhren vergrößert sich der Überschuss und reduziert die Nährstoffeffizienz.
Der N-Saldo, den jeder Betrieb nicht überschreiten darf, liegt entsprechend der Düngeverordnung bei 60 kg N/ha im Mittel der letzten 3 Jahre. Bei P2O5 gilt eine Obergrenze des Saldos von 20 kg (bei P von 8,8 kg) pro ha im Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre.
Jedem Landwirt wird angeraten, neben der Flächenbilanz auch eine Schlagbilanz zu erstellen. Mit der Bewertung der Nährstoff-Salden eines Schlages können Fehler im Nährstoffmanagement des Betriebes leichter erkannt und behoben werden.
Quelle: Frank Förster / LfULG Dresden
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