Die Koalitionsfraktionen von
SPD und
CDU brachten am Mittwoch einen Antrag in den Landtag ein, mit dem das sogenannte Dauergrünlanderhaltungsgesetz um weitere fünf Jahre verlängert werden soll.
Mit dem 2012 beschlossenen Gesetz geht Mecklenburg-Vorpommern über die Regelungen der EU hinaus, die den Umbruch von maximal fünf Prozent der Wiesen zum Anbau von Feldfrüchten zulassen. Als Grund für die verschärften Regelungen wird die Bedeutung des Grünlands für Klima-, Natur-, Boden- und Gewässerschutz genannt.
Nur 20 Prozent der 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Mecklenburg-Vorpommern sind Wiesen und Weiden.