Blattläuse: Bei den durchgeführten Kontrollen zeigten sich in den offensichtlich behandelten Wintergersten keine Läuse, in den nicht behandelten Wintergerstenbestände waren allererste Läuse zu finden die jedoch nicht den Getreideblattläusen und damit den Virusüberträgern zuzuordnen sind.
Damit wird eine 2. Behandlung nicht empfohlen. Durch die frühe
Maisernte und die damit mit zeitlichem Abstand gesäte Gerste, sind die Getreideblattläuse in der Ausfallgerste in den Zwischenfruchtbeständen (Greening-Flächen) reichlich zu finden. Diese haben jedoch keinen Grund von dort abzuwandern, es sei denn, der Bestand wird gemulcht, was zurzeit keinen Sinn machen würde. Das gleich gilt auch für Dinkel und Winterweizen. Sofern sie in diesen in den nächsten Tagen eine Herbizidmaßnahme planen, sind die Bestände auf
Blattläuse zu kontrollieren und bei vorhandenem Lausbesatz zu bekämpfen.
Winterweizen: Wer jetzt nach Zuckerrüben Winterweizen oder Wechselweizen aussät, sollte beachten, dass die Brachfliege gewisse Schäden verursachen kann. Hier wird empfohlen Contur Plus + Intego (60ml+30ml/dt) gebeiztes Saatgut zu kaufen, zur Hofbeizung muss ein geeignetes Beizgerät zur Verfügung stehen.
Feldmäuse: Grünland und Ackerfutterflächen, Begrünungsflächen sowie Rapsflächen zeigen teilweise einen sehr starken Feldmausbefall. Für die Wintergetreidearten haben Graswege und Wegränder eine große Bedeutung, da von hier die Wiederbesiedlung stattfindet, wie bei verschiedenen Beständen deutlich zu sehen ist. Vorbeugend macht das Aufstellen von Aufsitzmöglichkeiten für Greifvögel Sinn. Eine direkte Bekämpfung ist nur mit Giftlinsen und Giftweizen möglich, die jedoch in die Mausgänge eingebracht werden müssen, damit andere Tierarten nicht geschädigt werden. Daher ist die Ausbringung nur mit Legeflinte oder bei den Giftlinsen mit der „Ratronpistole“ möglich.
Hinweis: Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sind sämtliche Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern und Saumstrukturen zu beachten und bei entsprechenden Gewässern gilt das „5m-Anwendungsverbot“ von Pflanzenschutzmitteln nach wie vor!
(Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 16.10.2015)