15.07.2015 | 11:28
Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
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Für ein Hühnchen gibt es weniger Platz als ein DIN A4-Blatt misst.
Massentierhaltung ist für Tierschützer nicht länger hinnehmbar. Sie bitten die Brandenburger um ihre Unterstützung. (c) proplanta Die Forderungen der Volksinitiative gegen Massentierhaltung
- Klagerecht der Verbände: Tierschutzorganisationen sollen gegen Genehmigungen von Behörden für Mastbetriebe oder auch gegen Untätigkeit bei aufgedeckten Missständen klagen können. Damit soll gerichtlich überprüft werden können, ob rechtliche Vorgaben eingehalten wurden.
- Das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel und von Schwänzen bei Mastschweinen soll verboten werden. Dafür sollen Übergangsfristen bis 2018 gelten, um den Betriebe bei der Erfüllung der Vorgaben ausreichend Zeit zu gewähren.
- Förderrichtlinien: Die Landesregierung soll nur noch Investitionen in Betriebe mit höheren Standards für das Tierwohl mit bis zu 45 Prozent finanziell fördern. Dafür soll die Basisförderung von 20 Prozent bei niedrigeren Standards entfallen. Zudem sollen nur noch Betriebe mit bis zu 40.000 Tieren bei Geflügel und Schweinemastbetriebe bis zu 2.000 Tiere unterstützt werden.
- Tierschutzbeauftragter: Ein unabhängiger Tierschutzbeauftragter soll in konkreten Verdachtsfällen die notwendigen Schritte gegen die Missstände einleiten. Außerdem soll er gesellschaftliche und politische Weichenstellungen begleiten. (dpa/bb)
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