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11.02.2016 | 07:50

German Pellets: Vorerst kein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Pelletmarkt
Nach der Absage der Gläubigerversammlung des Holzverarbeiters German Pellets hatten Anlegervertreter bereits die Insolvenz befürchtet. Nun ist der Antrag beim Amtsgericht Schwerin eingegangen. Tausende Anleger bangen um ihr Geld. (c) proplanta

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung



Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der ein Antrag Pflicht. In der Regel übernimmt dann ein Insolvenzverwalter das Ruder, die Geschäftsführung wird entmachtet.

Unternehmen, die gute Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebs sehen, können bei Gericht ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen. Das ist eine Variante des Insolvenzrechts, die statt einer Abwicklung auf die Sanierung eines Unternehmens zielt.

Wichtigster Unterschied: Die Geschäftsleitung bleibt dann im Amt, ihr wird allerdings ein sogenannter Sachwalter von außen zur Seite gestellt. Die alte Geschäftsführung behält damit große Teile der Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Zugleich ist die Firma aber vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen von Gläubigern geschützt.

Bekannte Unternehmen wie etwa der Fernsehhersteller Loewe in Bayern, der Fahrradbauer Mifa in Sachsen-Anhalt und der Sport- und Freizeitgeräte-Hersteller Kettler aus Nordrhein-Westfalen haben diesen Weg beschritten. Auch der Wismarer Brennstoff-Hersteller German Pellets strebt nun ein solches Verfahren an.
dpa
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