(c) proplanta In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen erklärt sie, dass eine solche europäische Richtlinie mit dem Prinzip der Subsidiarität - also dem Anliegen, bestimmte Aufgaben auf der möglichst niedrigsten Ebene zu erledigen - nicht vereinbar sei. Außerdem sei eine solche gesetzliche Bestimmung mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden und würde hohe Folgekosten bedeuten. Der Bundesregierung sind zudem momentan auch keine neuen Entwürfe der EU-Kommission oder der EU-Präsidentschaft für eine neue Bodenschutzrichtlinie bekannt, schreibt die Regierung weiter.
Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass sie einen hohen Bodenschutzstandard in allen Ländern sehr begrüße. Ihrer Meinung nach ist eine „Vertiefung der thematischen Bodenschutzstrategie“ dafür aber ein ausreichendes Instrument. Daher sieht die Regierung, schreibt sie in ihrer Antwort weiter, auch derzeit keinen Änderungsbedarf beim Bundesbodenschutzgesetz, im Baugesetzbuch oder im Düngegesetz. (hib/AS)
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