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13.11.2014 | 11:00 | Hofabgabeklausel 

Die Hofabgabeklausel muss bleiben!

Hannover - Mit 65 wird der Hof an einen Nachfolger abgegeben - sonst gibt es keine Rente.

Hofübergabe
(c) proplanta
Diese langjährige Regelung gilt bei einer kleineren Gruppe von überwiegend älteren Landwirten als überholt. Da es jedoch vielfältige Gründe für den Erhalt gibt, hat sich der sozialpolitische Ausschuss des Landvolkes Niedersachsen erneut für den Erhalt der Hofabgabeklausel ausgesprochen. Er folgt damit einem Beschluss des Deutschen Bauernverbandes, der sich ebenfalls gegen die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Neuerungen ausgesprochen hat. „Für die Jugend ist es gut, wenn der Gesetzgeber Druck ausübt“, bestätigt Karl Hedden, G eschäftsführer des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland.

Er äußerte die Sorge, dass zukünftige Altenteiler ohne Stichtag die Hofabgabe immer wieder verschieben würden. „Im Einzelfall kann das schwierig sein“, zeigt er Verständnis. Langfristig sei es jedoch sinnvoll und seit Jahrzehnten so geregelt, dass mit 65 der Hof abgegeben werden müsse. Jedem Landwirt sei bei Übernahme des landwirtschaftlichen Unternehmens bewusst, dass er seinen Betrieb bei Renteninanspruchnahme abzugeben hat. Der sozialpolitische Ausschuss des Landvolks Niedersachsen hält die Hofabgabe als strukturpolitisches Element besonders für die jüngere Hofnachfolgegeneration für unerlässlich. Im EU-Vergleich wird dies bei der positiven Altersstruktur der Landwirte in Deutschland deutlich. Außerdem führe eine späte Übergabe zu einer Einschränkung der betrieblichen Entwicklung. Eine Weiterbewirtschaftung verursache in vielen Fällen eine Verschärfung der finanziellen Notlage.

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte eine befristete Teilrente für 65-Jährige ins Gespräch gebracht, die ihre Betriebe weiter bewirtschaften wollen. Diese 50-prozentige Teilrente soll jedoch nur für zwei Jahre und nur für bestimmte Betriebe gelten. Nur Inhaber von Betrieben mit bis zu 16 Hektar (ha) landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) sollen die Teilrente erhalten dürfen. Ferner will er den zulässigen Rückbehalt bei Erreichen der Altersgrenze von derzeit zwei ha auf acht ha LF anheben. (LPD)
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